Absturzsicherung am Geländer: Wann sie Pflicht ist und was sie leisten muss
Eine Absturzsicherung ist Pflicht, sobald eine begehbare Fläche an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche grenzt, zum Beispiel am Balkon, an der Terrasse oder an der Treppe. Bis 12 m Absturzhöhe muss sie in der Regel mindestens 0,90 m hoch sein, darüber 1,10 m. DIEDA empfiehlt mindestens 1,0 m. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen an Höhe, Füllung und Befestigung gelten.

Was ist eine Absturzsicherung?
Eine Absturzsicherung schützt Menschen davor, von einer höher gelegenen Fläche herunterzufallen. In den Bauordnungen heißt sie Umwehrung. Gemeint sind Geländer, Brüstungen und Mauern, aber auch ein französischer Balkon vor einem bodentiefen Fenster.
In diesem Ratgeber geht es um die fest eingebaute Absturzsicherung an Gebäuden. Die persönliche Schutzausrüstung, die zum Beispiel Dachdecker bei der Arbeit tragen, ist ein anderes Thema.
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
Nach den Landesbauordnungen ist eine Absturzsicherung Pflicht, wenn eine begehbare Fläche an eine Fläche grenzt, die mehr als 1 m tiefer liegt. Das betrifft zum Beispiel:
- Balkone, Loggien und Dachterrassen
- Terrassen, Podeste und Rampen mit mehr als 1 m Höhenunterschied
- Freie Seiten von Treppen, Treppenabsätzen und Treppenaugen
- Bodentiefe Fenster und Fenster mit zu niedriger Brüstung
- Lichtschächte, wenn sie nicht sicher abgedeckt sind
Auch unter 1 m Höhe kann ein Sturz schwere Folgen haben. Bei einer Terrasse mit 70 oder 80 cm Höhenunterschied empfehlen wir deshalb ebenfalls ein Geländer, vor allem wenn Kinder oder ältere Menschen im Haus leben.

Wie hoch muss eine Absturzsicherung sein?
Die Mindesthöhe hängt von der Absturzhöhe ab. In den meisten Bundesländern gilt:
- Absturzhöhe bis 12 m: mindestens 0,90 m
- Absturzhöhe über 12 m: mindestens 1,10 m
- Fensterbrüstungen: je nach Bundesland und Absturzhöhe 0,80 m bzw. 0,90 m
DIEDA empfiehlt eine Geländerhöhe von mindestens 1,0 m. Damit liegen Sie bei üblichen Wohngebäuden auf der sicheren Seite. Gemessen wird von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Oberkante des Handlaufs. Alle Details lesen Sie in unserem Ratgeber zur Geländerhöhe.
Welche Anforderungen gelten für Füllung und Abstände?
Eine Absturzsicherung muss nicht nur hoch genug sein. Es darf auch niemand hindurchfallen oder sie leicht übersteigen:
- Öffnungen zwischen Stäben oder Füllungen dürfen höchstens 12 cm breit sein, wo Kinder zu erwarten sind.
- Der Spalt zwischen Boden und Unterkante des Geländers sollte ebenfalls höchstens 12 cm betragen.
- Waagerechte Stäbe wirken wie eine Leiter und können Kinder zum Klettern verleiten. Abhilfe schafft ein Kletterschutz aus Acrylglas oder Schichtholz.
In welchen Fällen diese Regeln verbindlich sind, unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Wohngebäude empfehlen wir sie in jedem Fall.

Wie stabil muss ein Geländer sein?
Ein Geländer muss die Kräfte sicher aufnehmen, die entstehen, wenn sich jemand dagegen lehnt oder fällt. Dafür kommt es auf drei Dinge an:
- Stützenabstand: höchstens 1.000 mm
- Untergrund: tragfähiger Beton, Mauerwerk oder eine tragende Holzkonstruktion
- Befestigung: Schwerlastanker oder spannungsfreie Klebeanker, passend zum Untergrund
Wie Sie Geländer auf Beton, Holz oder an der Stirnseite sicher verankern, erklärt unser Ratgeber Geländer befestigen.

Brauche ich für eine Absturzsicherung eine Genehmigung?
Für ein Geländer an einem Einfamilienhaus brauchen Sie meist keine Genehmigung. Ausnahmen gibt es zum Beispiel beim Denkmalschutz oder wenn sich die Fassade deutlich verändert. Klären Sie das im Zweifel vorab mit dem Bauamt.
In einer Eigentumswohnung brauchen Sie außerdem die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, in einer Mietwohnung die des Vermieters.
Absturzsicherung mit DIEDA
Bei DIEDA finden Sie Geländersets aus Edelstahl und Aluminium für Balkon, Terrasse und Treppe, das Komplettset für bodentiefe Fenster sowie Ganzglasgeländer. Unsere Ganzglasgeländer haben ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) der LGA Nürnberg.
Mit dem Geländerplaner halten Sie alle Maße fest und fragen direkt ein Angebot an.
Häufige Fragen zur Absturzsicherung
Muss eine Terrasse ein Geländer haben?
Ja, wenn der Höhenunterschied zum angrenzenden Gelände mehr als 1 m beträgt. Darunter ist ein Geländer nicht vorgeschrieben, aber oft sinnvoll.
Reicht ein Handlauf als Absturzsicherung?
Nein. Ein Handlauf gibt Halt beim Gehen. An freien Treppenseiten mit mehr als 1 m Absturzhöhe brauchen Sie ein Geländer mit Füllung.
Muss ich ein altes Geländer nachrüsten?
Bestehende Geländer genießen in der Regel Bestandsschutz. Bei einem Umbau gelten aber die aktuellen Vorschriften. Aus Sicherheitsgründen lohnt es sich, zu niedrige oder lockere Geländer nachzurüsten.
Ist ein französischer Balkon eine Absturzsicherung?
Ja. Ein französischer Balkon sichert bodentiefe Fenster und Fenstertüren gegen Absturz.
Noch Fragen zu Ihrem Geländer?
Ein DIEDA-Händler in Ihrer Nähe berät Sie gern vor Ort. Bei Fragen zu unseren Produkten hilft Ihnen unser Team weiter, und in unseren Montagevideos sehen Sie, wie DIEDA-Geländer montiert werden.
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- Alu, Edelstahl oder Holz? Materialvergleich
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung durch das zuständige Bauamt oder einen Fachplaner. Maßgeblich sind die Vorschriften Ihres Bundeslandes und die Montageanleitung Ihres Produkts.
