Geländerhöhe und Vorschriften: Was für Geländer gilt
Wie hoch ein Geländer sein muss, regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Nach der Musterbauordnung, an der sich die meisten Länder orientieren, sind es mindestens 90 cm, bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 110 cm. Für Geländer zum Selbstbau im privaten Wohnbereich empfiehlt DIEDA eine Höhe von mindestens 100 cm. Hier erfahren Sie, worauf es bei Höhe, Absturzsicherung und Stababständen ankommt.

Wie hoch muss ein Geländer sein?
Die Mindesthöhe hängt davon ab, wie tief man fallen könnte. Die Musterbauordnung nennt folgende Werte:
- Absturzhöhe bis 12 m: mindestens 90 cm
- Absturzhöhe über 12 m: mindestens 110 cm
- Fensterbrüstungen: mindestens 80 cm, bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 90 cm
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung, die von diesen Werten abweichen kann. Für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude gelten zusätzlich eigene Regeln. Prüfen Sie deshalb vor der Planung, was in Ihrem Bundesland gilt.
Ab wann ist ein Geländer als Absturzsicherung Pflicht?
Nach der Musterbauordnung müssen begehbare Flächen gesichert werden, wenn sie an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche angrenzen. Das betrifft zum Beispiel Balkone, Terrassen, Galerien, Treppen und Podeste. Die Sicherung nennt man in der Bauordnung Umwehrung. Meist ist das ein Geländer oder eine Brüstung.
Auch unterhalb dieser Grenze kann ein Geländer sinnvoll sein, etwa an Gartentreppen oder Hauseingängen mit Stufen.
Wie wird die Geländerhöhe gemessen?
Gemessen wird senkrecht von der Oberkante des fertigen Bodens bis zur Oberkante des Geländers oder Handlaufs. Bei Treppen misst man senkrecht über der Vorderkante der Stufe.
Wichtig ist der fertige Bodenaufbau. Kommen später noch Fliesen, Dielen oder ein Terrassenbelag dazu, wird das Geländer um diese Höhe niedriger. Planen Sie den Belag deshalb von Anfang an mit ein.
Geländer kindersicher: Was gilt für Stababstände?
In Wohngebäuden und überall, wo mit Kindern zu rechnen ist, dürfen Öffnungen im Geländer in der Regel nicht breiter als 12 cm sein. Gemeint ist das lichte Maß, also der freie Abstand zwischen zwei Stäben. So kann ein Kinderkopf nicht hindurchpassen.
Einige Bauordnungen verlangen zusätzlich, dass Geländer nicht zum Klettern anreizen. Waagerechte Stäbe oder Seile können dann unzulässig sein. Klären Sie im Zweifel vorab mit dem Bauamt, welche Füllung für Ihr Vorhaben passt.
Wie stabil muss ein Geländer sein?
Ein Geländer muss Kräfte aufnehmen, wenn sich jemand dagegen lehnt oder fällt. Welche Last es tragen muss, legen Normen fest. Sie hängt von der Nutzung ab, zum Beispiel ob es sich um ein Wohnhaus oder ein öffentliches Gebäude handelt.
Entscheidend für die Stabilität ist neben dem Geländer selbst die Befestigung. Auf Beton werden Stützen meist mit Schwerlastankern oder Klebeankern montiert. Wie das geht, zeigen wir in unserem Ratgeber zur Montage von Schwerlastankern.
Grundregeln für Geländer zum Selbstbau
Für Geländer zum Selbstbau im privaten Bereich, also an Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, empfiehlt DIEDA:
- Geländerhöhe: mindestens 1.000 mm
- Stützenabstand: höchstens 1.000 mm
- Abstand der senkrechten Stäbe: höchstens 120 mm lichtes Maß
- Randabstand: von jeder Ecke und von der Wand jeweils 20 cm bis zur ersten Stütze
Mit unserem Aufmaßblatt planen Sie Ihr Geländer Schritt für Schritt und erhalten ein passendes Angebot.
Was gilt für Treppengeländer und Handläufe?
An Treppen kommen zur Absturzsicherung oft Anforderungen an den Handlauf hinzu, etwa an Höhe und Griffigkeit. Ob ein Handlauf nötig ist und auf welcher Seite, hängt von der Treppe und der Landesbauordnung ab. Alle Details finden Sie in unserem Ratgeber zu den Vorschriften bei Handläufen.
Häufige Fragen zur Geländerhöhe
Wie hoch muss ein Balkongeländer sein?
Nach der Musterbauordnung mindestens 90 cm, bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 110 cm. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Brauche ich auf der Terrasse ein Geländer?
Nach der Musterbauordnung ist eine Absturzsicherung nötig, wenn die Terrasse an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche grenzt. Ihre Landesbauordnung kann davon abweichen.
Sind waagerechte Stäbe erlaubt?
Das hängt von Ihrem Bundesland und der Nutzung des Gebäudes ab. Wo mit Kindern zu rechnen ist, können waagerechte Füllungen als Kletterhilfe gelten. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach.
Muss ich ein neues Geländer genehmigen lassen?
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Bundesland und vom Vorhaben ab. Klären Sie das am besten vor dem Kauf mit dem zuständigen Bauamt.
Noch Fragen zu Ihrem Geländer?
Ein DIEDA-Händler in Ihrer Nähe berät Sie gern vor Ort. Bei Fragen zu unseren Produkten hilft Ihnen unser Team weiter, und in unseren Montagevideos sehen Sie, wie die Geländer aufgebaut werden.
Weitere Ratgeber
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- Vorschriften bei Handläufen
- Edelstahl-Geländer: V2A oder V4A?
- Französischer Balkon
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung durch das zuständige Bauamt oder einen Fachplaner. Maßgeblich sind die Vorschriften Ihres Bundeslandes in der jeweils gültigen Fassung.
